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Produkt zum Begriff Aufhebungsvertrag:


  • Am Ende ist nicht Schluss mit lustig (Korp, Harald-Alexander)
    Am Ende ist nicht Schluss mit lustig (Korp, Harald-Alexander)

    Am Ende ist nicht Schluss mit lustig , »Der Tod lächelt uns alle an. Das einzige, was man machen kann: zurücklächeln.« Krankheit, Sterben und Tod - da gibt es nichts zu lachen, oder? > Kann ich den Tod abbestellen? - Mit Humor der Endlichkeit begegnen Freude, Lachen und Humor - existenziell wichtig für Sterbende, Angehörige und Pflegepersonal Ein unterhaltsames und praktisches Ermutigungs-Buch gegen die Unsicherheit und die Angst vor der Heiterkeit im Angesicht des Endes Mit zahlreichen Karikaturen, Erlebnisberichten und vielen praktischen Übungen , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Erscheinungsjahr: 20140922, Produktform: Kartoniert, Autoren: Korp, Harald-Alexander, Illustrator: Möhl, Karl-Horst, Seitenzahl/Blattzahl: 255, Abbildungen: 30 Karikaturen, Keyword: buch; bücher; gesundheit; gute sterbebegleitung; hospizarbeit; humor hilft heilen; klinikclown; lustig; lustige; palliativmedizin; totlachen, Fachschema: Humor / Schwarzer Humor~Schwarzer Humor~Sterben - Sterblichkeit~Tod / Sterben~Thanatos~Tod~Trauer~Hilfe / Lebenshilfe~Lebenshilfe, Fachkategorie: Ratgeber, Sachbuch: Psychologie~Humor, Warengruppe: HC/Ratgeber Lebensführung allgemein, Fachkategorie: Umgang mit Tod und Trauer, Thema: Orientieren, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Guetersloher Verlagshaus, Verlag: Guetersloher Verlagshaus, Verlag: Gütersloher Verlagshaus, Länge: 216, Breite: 138, Höhe: 25, Gewicht: 374, Produktform: Klappenbroschur, Genre: Sachbuch/Ratgeber, Genre: Sachbuch/Ratgeber, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0008, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1206837

    Preis: 20.00 € | Versand*: 0 €
  • Eaton Abschlusspunkt ZSD-APZ/V1-SET
    Eaton Abschlusspunkt ZSD-APZ/V1-SET

    Der Abschlusspunkt Zählerplatz (APZ) dient als Schnittstelle zwischen Abschlusspunkt Liniennetz (APL) und Zählerplatz. Der APZ wird in diesem Fall im Verteilerfeld montiert und muss plombierbar sein, inkl. notwendiger Schottungen hinsichtlich Fingersicherheit.

    Preis: 61.53 € | Versand*: 8.50 €
  • Schluss mit Zähneknirschen
    Schluss mit Zähneknirschen

    Schluss mit Zähneknirschen , . Ein Ratgeber aus Betroffenenperspektive und mit Expertenwissen - der Autor hat sechs Jahre lang Behandlungsmethoden erprobt . Basierend auf den aktuellsten Forschungsergebnissen: Ein roter Faden durch das Buch ist die wissenschaftliche Leitlinie zur Behandlung von Bruxismus . Bonusmaterial zum Buch auf dem Blog des Autors "Modetrend Zähneknirschen" Genug geknirscht! Kopfschmerzen, Tinnitus, Sehstörungen, unruhiger Schlaf: Zähneknirschen kann das Leben stark beeinträchtigen, der Weg zu einer erfolgreichen Behandlung oft langwierig sein. Das weiß Christian Koch aus eigener Erfahrung. Seine mehrjährige Odyssee führte ihn zu diversen Ärzten und Therapeuten. Doch niemand brachte seine Beschwerden oder seine übermäßig ausgeprägte Kaumuskulatur mit Zähneknirschen in Verbindung. Auf eine Erklärung für seine Beschwerden stieß er schließlich eher zufällig im Internet - und nahm daraufhin seine Therapie erfolgreich selbst in die Hand. Auf einen Blick: Symptome, Ursachen, Behandlungsmöglichkeiten Christian Koch hat in diesen Ratgeber nicht nur seine Erfahrungen und intensiven Recherchen eingebracht, sondern auch Interviews mit Experten verschiedener Fachrichtungen, Therapeuten und Entwicklern neuer Hilfsmittel. Er erklärt, wie das Zähneknirschen, Zähnepressen und Kieferpressen entsteht, woran man eine CMD erkennt und warum so viele Menschen davon betroffen sind. Im Anschluss stellt er mögliche Ursachen vor und gibt einen ausführlichen Überblick über die Behandlungsmöglichkeiten sowie praktischen Tipps, mit denen man Beschwerden und Schmerzen lindern kann. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Erscheinungsjahr: 202009, Produktform: Kartoniert, Seitenzahl/Blattzahl: 184, Abbildungen: ca. 15 Abbildungen, Keyword: Sehstörung; Patientenratgeber; Aufbissschiene; Buxane; Aufbissstörung; Craniomandibuläre Dysfunktion; CMD; Gesichtsschmerz; Fehlbiss; Kieferschmerz, Thema: Verstehen, Warengruppe: HC/Gesundheit/Körperpflege/Allgemeines/Lexika, Fachkategorie: Medizin und Gesundheit: Ratgeber, Sachbuch, Thema: Orientieren, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Humboldt Verlag, Verlag: Humboldt Verlag, Verlag: humboldt Verlag, Länge: 206, Breite: 156, Höhe: 20, Gewicht: 441, Produktform: Kartoniert, Genre: Sachbuch/Ratgeber, Genre: Sachbuch/Ratgeber, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: 0, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2392013

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Schluss mit Nackenschmerzen
    Schluss mit Nackenschmerzen

    Nackenschmerzen haben sich zu einem regelrechten Volksleiden entwickelt. Die Hauptgründe dafür liegen auf der Hand: stundenlanges Sitzen am Computer und der permanente Griff zum Handy. Aber auch seelische Ursachen wie Ängste, Sorgen oder Stress setzen der Halswirbelsäule zu. Die Ursachen für einen schmerzenden Nacken sind vielschichtig, ebenso wie die Folgen. Revierdoc Matthias Manke zeigt, wie man vorbeugen kann, damit Handynacken&Co. erst gar keine Chance haben. Und natürlich weiß er auch, was bei akuten Schmerzen zu tun ist, damit sich kein chronisches Leiden entwickelt. Zudem gibt der Orthopäde 30 praktische Übungen für alle „Schreibtischtäter“ an die Hand.

    Preis: 18.99 € | Versand*: 3.95 €
  • Wann Aufhebungsvertrag?

    Ein Aufhebungsvertrag wird in der Regel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen, wenn beide Parteien einverstanden sind, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, wie beispielsweise bei betriebsbedingten Kündigungen, einvernehmlichen Trennungen oder auch bei einem Aufhebungsvertrag in beiderseitigem Einvernehmen. Der genaue Zeitpunkt für einen Aufhebungsvertrag hängt von den individuellen Umständen ab, wie etwa der Dauer der Kündigungsfrist, der Verhandlungen zwischen den Parteien und dem Zeitpunkt, an dem beide Seiten bereit sind, den Vertrag zu unterzeichnen. Es ist wichtig, dass alle Bedingungen und Konsequenzen des Aufhebungsvertrags sorgfältig geprüft und verhandelt werden, um sicherzustellen, dass beide Parteien fair behandelt werden. Letztendlich ist es ratsam, sich rechtzeitig mit einem Anwalt oder einer Gewerkschaftsvertretung in Verbindung zu setzen, um den bestmöglichen Zeitpunkt für einen Aufhebungsvertrag zu bestimmen.

  • Wann Aufhebungsvertrag möglich?

    Ein Aufhebungsvertrag ist in der Regel möglich, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich einvernehmlich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn betriebsbedingte Kündigungen vermieden werden sollen oder wenn beide Parteien mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einverstanden sind. Es ist wichtig, dass der Aufhebungsvertrag schriftlich festgehalten wird und alle relevanten Punkte wie die Beendigungsmodalitäten, eine eventuelle Abfindung und die Aufhebungsfrist klar geregelt sind. Es empfiehlt sich, vor Abschluss eines Aufhebungsvertrags rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Interessen beider Parteien angemessen berücksichtigt werden. In einigen Fällen kann es auch sinnvoll sein, eine Abfindung zu vereinbaren, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.

  • Wann einen Aufhebungsvertrag?

    Ein Aufhebungsvertrag kann in verschiedenen Situationen sinnvoll sein, zum Beispiel wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich einvernehmlich auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigen möchten. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn betriebsbedingte Kündigungen vermieden werden sollen oder wenn eine einvernehmliche Trennung für beide Seiten die beste Lösung darstellt. Es ist wichtig, dass beide Parteien den Aufhebungsvertrag freiwillig und ohne Druck abschließen, um spätere rechtliche Konflikte zu vermeiden. Bevor ein Aufhebungsvertrag unterzeichnet wird, sollten die rechtlichen Konsequenzen und eventuelle Ansprüche wie Abfindungen oder Resturlaub sorgfältig geprüft werden. Es empfiehlt sich in vielen Fällen, rechtlichen Rat von einem Anwalt oder einer Anwältin einzuholen, um sicherzustellen, dass die Interessen beider Parteien angemessen berücksichtigt werden.

  • Warum kein Aufhebungsvertrag?

    Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Es kann verschiedene Gründe geben, warum kein Aufhebungsvertrag in Betracht gezogen wird. Möglicherweise möchte der Arbeitnehmer seine Ansprüche auf Arbeitslosengeld nicht gefährden oder er möchte keine finanziellen Einbußen hinnehmen. Der Arbeitgeber könnte auch kein Interesse an einem Aufhebungsvertrag haben, da er möglicherweise die Kündigungsfrist einhalten möchte oder keine Abfindung zahlen möchte. Es ist wichtig, die individuellen Umstände zu berücksichtigen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die beste Lösung für beide Parteien zu finden.

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  • Schnell, Rainer: Schluss-Akkord
    Schnell, Rainer: Schluss-Akkord

    Schluss-Akkord , Ab 1970 erlebte die Bundesrepublik in einen rasanten Aufschwung, in dem zeitweise sogar Vollbeschäftigung erreicht wurde. Dieser Wirtschaftsboom zog erhöhte Transportleistungen nach sich, sodass das ehrgeizige Ziel der DB, ab 1973 auf Dampflokomotiven zu verzichten, nicht mehr realisierbar war. Im Gegenteil: Die Dampftraktion erlebte eine Renaissance, die mit der Ölpreiskrise 1973/74 und der damit verbundenen Wiederinbetriebnahme kohlegefeuerter Dampflokomotiven ihren Höhepunkt erreichte. , Zeitschriften > Bücher & Zeitschriften

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  • Riepenhof, Helge: Schluss mit Knieschmerzen
    Riepenhof, Helge: Schluss mit Knieschmerzen

    Schluss mit Knieschmerzen , Rund 20 Millionen Deutsche leiden unter Knieschmerzen - die Ursachen sind vielfältig: Sportverletzungen, Verrenkungen, Knochenbrüche, angeborenen Formstörungen, Arthose. Und gerade beim Knie wird von vielen Ärzten zu oft gleich zur OP geraten! Dr. Helge Riepenhof leistet hier wertvolle Aufklärungsarbeit: Er erläutert die Funktionsweise des Knies sowie die häufigsten Krankheitsbilder. Herzstück seines neuen Ratgebers ist der Diagnosefinder, mit dem Patienten schnell Klarheit bekommen, wo genau die individuelle Schmerzursache liegt. 30 Übungen machen diesen Ratgeber zu einem unverzichtbaren Begleiter für alle Betroffenen. Eine Checkliste, wann ein künstliches Gelenke sinnvoll ist, und Anregungen zur Schmerzlinderung nach eine Knie-OP runden das Buch des beliebten Bewegungs-Docs ab. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

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  • Wer schreibt den Aufhebungsvertrag?

    In der Regel wird der Aufhebungsvertrag von beiden Parteien gemeinsam erstellt. Es ist üblich, dass der Arbeitgeber einen ersten Entwurf vorlegt, der dann gemeinsam überarbeitet und verhandelt wird. Es ist jedoch auch möglich, dass eine der Parteien den Vertrag alleine erstellt und der anderen Partei zur Prüfung und Unterzeichnung vorlegt.

  • Wer schreibt den Aufhebungsvertrag?

    In der Regel wird der Aufhebungsvertrag von beiden Parteien gemeinsam erstellt. Es ist üblich, dass der Arbeitgeber einen ersten Entwurf des Vertrags vorlegt, der dann gemeinsam überarbeitet und finalisiert wird. Es ist jedoch auch möglich, dass der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag erstellt und dem Arbeitgeber zur Prüfung vorlegt.

  • Wer schreibt den Aufhebungsvertrag?

    Der Aufhebungsvertrag wird in der Regel von beiden Vertragsparteien gemeinsam verhandelt und unterzeichnet. Oftmals wird er jedoch vom Arbeitgeber initiiert und vorgelegt. Es ist wichtig, dass der Aufhebungsvertrag alle relevanten Punkte wie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die Kündigungsfrist, eine eventuelle Abfindung und weitere Vereinbarungen klar und verständlich regelt. Es empfiehlt sich daher, den Vertrag sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die eigenen Interessen gewahrt sind. Letztendlich sollten beide Parteien den Aufhebungsvertrag im beiderseitigen Einvernehmen unterzeichnen, um eine rechtssichere Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu gewährleisten.

  • Was ist ein Aufhebungsvertrag?

    Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelt. In diesem Vertrag werden die genauen Modalitäten festgelegt, unter denen das Arbeitsverhältnis beendet wird, wie z.B. die Kündigungsfrist, Abfindungszahlungen oder eventuelle Sperrfristen für den Bezug von Arbeitslosengeld. Der Aufhebungsvertrag muss von beiden Parteien unterzeichnet werden und ist rechtlich bindend. Es ist wichtig, dass man sich vor Unterzeichnung des Vertrags über die Konsequenzen und Bedingungen im Klaren ist, da man durch die Unterschrift auf bestimmte Rechte verzichten kann. In vielen Fällen wird ein Aufhebungsvertrag genutzt, um eine einvernehmliche Lösung bei einer anstehenden Kündigung zu finden.

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